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Universitäre Lehrförderung (ULF)

Blended Learning im Obligationenrecht - Allgemeiner Teil

Innovative Projektidee

Der Allgemeine Teil des Obligationenrechts bildet die Grundlage des Privatrechts; die hier vermittelten Strukturen und Begriffe sind daher für das Verständnis aller privatrechtlichen Fächer notwendig. Ein sicheres Wissen dieser Grundlagen kann nur durch ständige Repetition und Vertiefung erlangt werden. Um den Studierenden neben der Vorlesung und auch nach der eigentlichen Vorlesung ständig zu ermöglichen, sollen kurze Lernfilme (15-20 Min.) erstellt werden. Während der Vorlesung (3. Sem.) dienen diese zur Entschlackung der Präsenzveranstaltung (blended learning), später zur Wiederholung.

Mehrwert für die Studierenden und die Lehre

Der Mehrwert liegt in der ständigen Verfügbarkeit von Lernressourcen zu zentralen Begriffen und Strukturen des Privatrechts, die präsent sein müssen, um nicht nur die Vorlesung zum Obligationenrecht Allgemeiner Teil im 3. Semester verstehen zu können, sondern auch um mit sicherem Wissen die weiteren privatrechtlichen Veranstaltungen im weiteren Studienverlauf bewältigen zu können. Bisher müssen Studierende selbst entscheiden, was sie repetieren und stehen zudem vor der Frage, wie sie diese Begriffe und Strukturen für sich präsent halten. Die Videos geben Antwort und erleichtern die Repetition.

Weiterführende Informationen

Fakultät

RWF

Institut

Lehrstuhl für Römisches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung

Antragsteller*in/ Projektleiter*in

Prof. Dr. Ulrike Babusiaux