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Die Ausschreibung in dieser Förderlinie ist offen. Die Deadline ist der 15. Dezember 2024.
Im Rahmen der Ausschreibung wird die Entwicklung von Flagship-Lehrangeboten für das inter-/transdisziplinäre Kernangebot der School for Transdisciplinary Studies (STS) gefördert. Flagship-Angebote adressieren inter-/transdisziplinäre Themenfelder, zu welchen – aufgrund ihrer überragenden Bedeutung für zukünftige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen – möglichst vielen Studierenden der UZH, unabhängig von ihrem Fachstudium, ein Wissens-und Kompetenzerwerb ermöglicht werden soll.
Die Förderlinie transdisciplinary_innovation dient der strategischen Weiterentwicklung des Angebotsportfolios der School for Transdisciplinary Studies (STS) als wichtigen Angebotshub für universitätsweite inter-/transdisziplinäre Lehrangebote an der UZH. Die Förderlinie verfolgt drei Förderzwecke:
Analog zur Förderlinie program_innovation erfolgt in der ersten Phase der universitären Lehrförderung die Vergabe der Gelder für die Förderung neuer Studienprogramme in Absprache mit der Prorektorin Lehre und Studium. Der Lenkungsausschuss der STS wird regelmässig informiert.
Im Rahmen eines jährlichen Calls for Proposals werden Module, die der strategischen Weiterentwicklung des Kernangebots der School for Transdisciplinary Studies dienen, gefördert. Antragsberechtigt sind alle Professor:innen sowie Privatdozierende der UZH. Erfolgreiche Projekte werden mit maximal 100 000 CHF über eine Laufzeit von zwei Jahren unterstützt. Der STS-Lenkungsausschuss fungiert als Vergabeausschuss.
Antragsberechtigt sind die Modulverantwortlichen erfolgreicher STS-Module. Sie können über ein Formular – vergleichbar mit dem Antrag der Förderlinie open_innovation (ehemaliger kompetitiver Lehrkredit) – einen Antrag an die Geschäftsstelle der STS um Gelder für die Weiterentwicklung ihres Lehrangebots stellen. Die Fördersummen bewegen sich im gleichen Rahmen wie in der Förderlinie open_innovation. Der Lenkungsausschuss ist für die Vergabe der Gelder verantwortlich.
Die Mittel dürfen nicht zur reinen Weiterfinanzierung des Lehrangebots genutzt werden. Der Antrag muss klar ersichtlich darlegen, welche Weiterentwicklung durch die Förderung erfolgen soll. Prioritär sind solche Anträge, welche insbesondere die Übertragbarkeit des didaktischen Konzepts oder sonstigen Wissenstransfer an Lehrende der UZH als zentrales Element berücksichtigen.
Bei Fragen zur Ausschreibung, den Förderkriterien oder zur Finanzierung, wenden Sie sich bitte an Dr. Anna Leupold, Leiterin ULF-Management unter transdisciplinary@ulf.uzh.ch