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Universitäre Lehrförderung (ULF)

transdisciplinary_innovation

Logo transdisciplinary innovation: drei überlappende Kreise vor schwarzem Hintergrund

Call for Proposals

Derzeit ist keine Ausschreibung in dieser Förderlinie offen. Der nächste Call for Proposals für Flagship-Lehrangebote wird im Herbst öffnen. Deadline wird der 15. November 2024 sein.

Förderlinienkonzept

Die Förderlinie transdisciplinary_innovation dient der strategischen Weiterentwicklung des Angebotsportfolios der School for Transdisciplinary Studies (STS) als wichtigen Angebotshub für universitätsweite inter-/transdisziplinäre Lehrangebote an der UZH.

Die Förderlinie verfolgt drei Förderzwecke:

  1. Entwicklung von inter- und transdisziplinären Minor-Studienprogrammen, welche über die STS angeboten werden können:
    Analog zur Förderlinie program_innovation erfolgt in der ersten Phase der universitären Lehrförderung die Vergabe der Gelder für die Förderung neuer Studienprogramme in Absprache mit der Prorektorin Lehre und Studium. Der Lenkungsausschuss der STS wird regelmässig informiert.
  2. Entwicklung von inter- und transdisziplinären Flagship-Lehrangeboten für das inter-/ transdisziplinäre Kernangebot der STS:
    Im Rahmen eines jährlichen Calls for Proposals werden Module, die der strategischen Weiterentwicklung des Kernangebots der School for Transdisciplinary Studies dienen, gefördert. Antragsberechtigt sind alle Professor:innen sowie Privatdozierende der UZH. Erfolgreiche Projekte werden mit maximal 100 000 CHF über eine Laufzeit von zwei Jahren unterstützt. Der STS-Lenkungsausschuss fungiert als Vergabeausschuss.
  3. Weiterentwicklung von erfolgreichen, über die STS angebotenen Lehrangeboten mit Modellcharakter für die UZH bzw. für die Förderung und den Erhalt der Innovationskraft und des Potenzials als Experimentierraum für das bestehende Portfolio der STS:
    Antragsberechtigt sind die Modulverantwortlichen erfolgreicher STS-Module. Sie können über ein Formular – vergleichbar mit dem Antrag der Förderlinie open_innovation (ehemaliger kompetitiver Lehrkredit) – einen Antrag an die Geschäftsstelle der STS um Gelder für die Weiterentwicklung ihres Lehrangebots stellen. Die Fördersummen bewegen sich im gleichen Rahmen wie in der Förderlinie open_innovation. Der Lenkungsausschuss ist für die Vergabe der Gelder verantwortlich.
    Die Mittel dürfen nicht zur reinen Weiterfinanzierung des Lehrangebots genutzt werden. Der Antrag muss klar ersichtlich darlegen, welche Weiterentwicklung durch die Förderung erfolgen soll. Prioritär sind solche Anträge, welche insbesondere die Übertragbarkeit des didaktischen Konzepts oder sonstigen Wissenstransfer an Lehrende der UZH als zentrales Element berücksichtigen.

Weiterführende Informationen

School for Transdisciplinary Studies

Die School for Transdisciplinary Studies (STS) vermittelt inter- und trans­disziplinäre Lehrangebote und überfachliche Kompetenz­kurse an Bachelor- und Master­studie­rende aller Fakultäten.

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